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Impressum

 

Rechtsanwälte Kapitain Knicker & Kollegen GbR
Talstraße 39, 66424 Homburg

Telefon 06841 / 9220 0
Telefax 06841 /  9220 44

 E - mail: kanzlei@kapitainanwaelte.de

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Rechtsanwalt Michael Schwander

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Dienste-Anbieter: Rechtsanwälte Kapitain Knicker & Kollegen GbR
                             Talstraße 39, 66424 Homburg
                            (vertretungsberechtigt sind die Rechtsanwälte
                            Dieter Knicker + Michael Conrad)

USt-IdNr.:             DE167428409

Berufsbezeichnungen und Kammerzugehörigkeiten der Rechtsanwälte:

Rechtsanwalt Dieter Knicker ist nach deutschem Recht zugelassener Rechtsanwalt und führt diese Berufsbezeichnung. Er ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die beruflichen Titel wurden ihm durch den deutschen Staat verliehen. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes 

Rechtsanwalt Dr. Henning Schwaiger ist nach deutschem Recht zugelassener Rechtsanwalt und führt diese Berufsbezeichnung. Sein beruflicher Titel wurde ihm durch den deutschen Staat verliehen. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

Rechtsanwältin Angelika Glaser ist nach deutschem Recht zugelassene Rechtsanwältin und führt diese Berufsbezeichnung. Ihr beruflicher Titel wurde ihr durch den deutschen Staat verliehen. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

Rechtsanwalt Michael Conrad ist nach deutschem Recht zugelassener Rechtsanwalt und führt diese Berufsbezeichnung. Er ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine beruflichen Titel wurden ihm durch den deutschen Staat verliehen. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

Rechtsanwalt Michael Schwander ist nach deutschem Recht zugelassener Rechtsanwalt und führt diese Berufsbezeichnung. Er ist zugleich Fachanwalt für Bau - und Architektenrecht. Seine beruflichen Titel wurden ihm durch den deutschen Staat verliehen. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

Berufsrechtliche Regelungen der Rechtsanwälte sind die Vorschriften der BRAO, BORA, BRAGO, die FAO sowie das RVG, abrufbar unter anderem auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Homburg, den 16.4.2006

 

 

 

News

Schadenersatzpflicht des Vermieters bei unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln (02.09.09)

Neue, schlechte Nachrichten für Vermieter: Wer sich gegenüber dem Mieter bei Ende des Mietvertrages (oder auch zuvor) auf unwirksame Schönheitsreparaturklauseln beruft, muss dem Mieter die Anwaltskosten bezahlen, die diesem entstehen, wenn er dieses Verlangen unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes abwehrt.

Verkehrsrecht (26.05.10)


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