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Neue BAG - Entscheidung zur dienstlichen Regelbeurteilung

Mit Urteil vom 18.08.2009 hat das Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR 617/08) entschieden, dass die gerichtliche Kontrolle dienstlicher Regelbeurteilungen im öffentlichen Dienst sich danach richtet, wie die Beurteilung begründet wird. Werden nämlich Einzelvorkommnisse konkret benannt, ist der Sachverhalt voll vom Gericht zu überprüfen. Wir die Beurteilung dagegen nur auf allgemein gehaltene Tatsachenbehauptungen gestützt, hat der Arbeitgeber sie auf Verlangen des Arbeitnehmers zu konkretisieren. Das Gericht hat dann uneingeschränkt zu überprüfen, ob der Arbeitgeber von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist.

 

In dem Fall, dass eine dienstliche Beurteilung auf reine Werturteile des Arbeitgebers gestützt wird, muss dieser im Prozess keine einzelnen Tatsachen vortragen und beweisen, die den Wertungen zu Grunde liegen (BAG Urteil vom 18.08.2009 - 9 AZR 617/08).

 

Somit kommt dem Arbeitgeber bei der Beurteilung ein Beurteilungsspielraum zu, mithin sind dienstliche Beurteilungen nur beschränkt gerichtlich überprüfbar.

 

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