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Verkehrsrecht

Unfälle, Blitzer, Delikte


Das Verkehrsrecht beinhaltet sowohl das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht als auch das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.

 

 Verkehrsstrafrecht:

  • Verteidigung beispielsweise wegen des Vorwurfs  
    • der fahrlässigen Körperverletzung
    • der fahrlässigen Tötung
    • des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
    • einer (vorsätzlichen oder fahrlässigen) Trunkenheitsfahrt
    • des Fahrens unter Drogeneinfluss
    • des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
    • der Nötigung im Straßenverkehr

Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitenverfahren:

Verteidigung wegen Ihnen vorgeworfener

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Abstandsverstöße
  • Rotlichtverstöße
  • Halte- und Parkverstöße
  • Verstöße beim Überholvorgang
  • usw.

 

Verkehrszivilrecht:

  • Geltendmachung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche nach Verkehrsunfällen, insbesondere 
    • Schmerzensgeld,
    • Schadenersatz bei Totalschaden oder Reparaturschaden
    • Wertminderung
    • Nutzungsausfall
    • Mietwagenkosten
    • Unterhaltsschaden
    • Verdienstausfallschaden
    • Haushaltsführungsschaden
    • Kleiderschaden
  • Problemen nach Fahrzeugkauf und -verkauf  
    • Gewährleistung
    • Garantie
    • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Tätigkeit gegenüber Kaskoversicherung
  • Kfz-Leasing

 

Verkehrsverwaltungsrecht:

  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Anordnung einer MPU („Idiotentest“)
  • Führerschein auf Probe
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Ansprechpartner

Ihre Fachanwälte

Michael Conrad
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Verkehrsrecht

  kanzlei@kapitainanwaelte.de
  0 68 41 / 92 20 0
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